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In den letzten Jahren wurde es immer ruhiger um diesen Blog, besodners weil mittlerweile soziale Medien einen einfacheren Weg der Verbreitung von Meldungen darstellen. Bislang habe ich diesen Blog einfach nebenher weiter bestehen lassen, doch ab dem 25.5.18 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt drohen Abmahnungen mit Anwaltsgebühren und Schadenersatzforderungen je Schadensfall.
Zusammengefasst:
Wer Fotos veröffentlicht, auf dem Personen abgebildet sind, welche sich nicht ausdrücklich mit der Veröffentlichung einverstanden erklärt haben, macht sich abmahnbar. Für einige Fotos die auf diesem Blog zu finden sind mag das nich zutreffen, doch die Arbeit diese auszusortieren möchte sich niemand machen.
Mit dem Inkrafttreten der DSVGO gibt es für diese Fotos keine Panoramafreiheit und kein Beiwerk mehr. Das bisherige Kunsturhebergesetz (KUG) ist auf Digitalfotos nicht mehr anwendbar. Innerhalb der Digitalfotos sind Daten wie Aufnahmeort und Aufnahmedatum gespeichert, die personenbezogen ausgewertet und zu einem Bewegungsprofil dieser Personen zusammengefasst werden können. 
Das betrifft nicht nur Veröffentlichungen innerhalb der sozialen Medien, sondern auch Websites.
Ausnahme sind Aufnahmen von institutionellen Pressefotografen.

Aus diesem Grund werde ich diese Webseite auf das Nötigste zusammenschrumpfen und besonders den Zugang zu Bildmaterial erheblich einschränken.